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AGB Buchungsbedingungen (Kunde/Model)

§ 1 ALLGEMEINES

Die nachfolgenden Bedingungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Models, der Agentur MANIGOO – Inhaberin Marion Schneider (nachfolgend „Agentur“ genannt) und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden.

§ 2 BUCHUNGSGRUNDLAGEN

1. Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes vereinbart wird. Ein abweichender Kunde muss der Agentur bereits bei der Buchung mitgeteilt werden.

2. Das Vertragsverhältnis (Auftrag) hinsichtlich des Modeleinsatzes (Ort, Zeit, Gage, Tätigkeit) kommt grundsätzlich zwischen dem Model und dem Kunden zustande. Anderweitige Absprachen bedürfen der Schriftform (auch per E-Mail).

3. Der Kunde schuldet der Agentur die Verwaltungs- und Vermittlungsprovision. Dieses Vertragsverhältnis kommt zwischen der Agentur und dem Kunden zustande. Die Verwaltungs- und Vermittlungsprovision beträgt, soweit nicht anders vereinbart, 20% des vereinbarten Model-Honorars (inkl. Buyouts) oder des zu zahlenden Ausfallhonorars sowie die Provision für Folgebuchungen, jedoch mindestens 150 Euro pro Model und Buchung zzgl. der gesetzlich geltenden MwSt.

4. Das Model darf nur wie im vorher schriftlich festgelegten Rahmen vom Kunden beschäftigt werden. Die erstellten Aufnahmen dürfen ausschliesslich wie im schriftlich vereinbarten Nutzungsvertrag verwendet werden.

5. Alle Vereinbarungen werden schriftlich mit der Agentur getroffen. Mündliche oder schriftliche Absprachen mit dem Model sind solange weder für die Agentur noch für das Model bindend bis hierfür eine schriftliche Bestätigung seitens der Agentur vorliegt.

6. Werden von der Agentur Telefonnummern oder Email Adressen der Models herausgegeben, dürfen diese keinesfalls zu direkten Verhandlungen mit den Models über Buchungen, Honorare, Buyouts und Termine verwendet werden. Ein Anrecht auf Herausgabe der Daten der Models besteht nicht.

7.  Es ist unzulässig das Model unter Umgehung der Agentur zu buchen. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen solange sich das Model von der Agentur vertreten lässt. Eine Abwerbung oder versuchte Abwerbung des Models, welches sich durch die Agentur vertreten lässt ist unzulässig. Unter Abwerbung bzw. versuchter Abwerbung ist jede Beeinflussung des Models der Agentur zu sehen, die geeignet ist eine Kündigungsbereitschaft zu fördern, verbunden mit der Absicht, das Model nach seinem Ausscheiden selbst mit der Durchführung von Leistungen zu beauftragen oder an Dritte zu vermitteln. Im Falle eines Verstoßes gegen das Abwerbe-Verbot ist die Agentur berechtigt neben der Vermittlungsprovision eine Konventionalstrafe in Höhe von 1.000 Euro pro Model vom Kunden zu fordern.

8. Bei Buchungen von minderjährigen Models ist immer zwingend die Absprache und die Anwesenheit einer Aufsichtsperson erforderlich. Bei dieser Aufsichtsperson sollte es sich bevorzugt um ein Elternteil handeln. Die Möglichkeit der Übertragung der Aufsichtspflicht durch die Erziehungsberechtigten ist hierdurch unberührt. In jedem Fall muss die verantwortliche Aufsichtsperson über 18 Jahre alt sein. Eventuelle dadurch zusätzlich entstehende Übernachtungskosten oder anderweitige Spesen sind nach Absprache vom buchenden Kunden zu tragen.

9. Bei der Beschäftigung von Kindern sind die Vorschriften des Jugendarbeits-schutzgesetzes einzuhalten. Die Beantragung der Bewilligung zur Beschäftigung von Kindern oder Jugendlichen bei der zuständigen Genehmigungsbehörde obliegt dem Auftraggeber (Kunde). Dieser hat auch sämtliche Kosten für den Erhalt der entsprechenden Ausnahmegenehmigung zu tragen. Während der Aufnahmen wird das Model durch eine Aufsichtsperson begleitet und betreut.

§ 3 BUCHUNGSMODALITÄTEN

1. Optionen

Optionen sind terminverbindliche Reservierungen. Eine Option verfällt, wenn nicht spätestens drei Tage (bis 18 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Werktag nach Aufforderung durch die Agentur eine Festbuchung erfolgt. Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Reihenfolge nach.

2. Festbuchungen

Buchungen sind für beide Seiten verbindlich. Die Buchung wird von der Agentur schriftlich unter Angabe aller Details bestätigt und muss vom Kunden geprüft und bestätigt umgehend an die Agentur zurück gesendet werden.

3. Wetterbuchungen

Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens 1 Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallshonorar 50 % des vereinbarten Model-Honorars und der Agenturprovision.

§ 4 ANNULIERUNG

1. Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

2. Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.

3. Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen. Samstag und Sonntag sind keine Werktage, es gilt mitteleuropäische Zeitrechnung.

4. Erfolgt die Annullierung durch das Model, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen, gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

5. Erfolgt eine Annullierung nicht unter Einhaltung o. g. Fristen oder ohne wichtigen Grund, wird eine Ausfallgage in Höhe von 100 % des vereinbarten Honorars zzgl. Agenturprovision fällig, zzgl. eventueller Stornierungskosten für Anreise und Hotel.

6. Für Verschmutzungen und/oder Beschädigungen gleich welcher Art – soweit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt wird – die im Verlauf einer Modenschau/Fotoproduktion entstehen können, haftet weder das Model noch die Agentur.

§ 5 ARBEITSZEIT

1. Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.

2. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Models am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungszeiten wie Make-up/Haare oder Anprobe zählen zur Arbeitszeit.

3. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden Überstunden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangener Stunde vergütet.

4. Die gemeinsame An- und Abreise von Model und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit.

§ 6 MODELHONORAR

Das Model/Fotomodel-Honorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden MwSt.

1. Modetarif

Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörenden Accessoires (Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

2. Sonderhonorar

Miederwaren, Tagwäsche, Akt und Teil-Akt, Konsumgüterwerbung, Bademoden, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3. Halbtags- und Stundenbuchungen

Das Model-Honorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Models mindestens 60 % des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Models und Stundenbuchungen werden gesondert vereinbart.

§ 7 REISEKOSTEN

Soweit nicht anders vereinbart gelten folgende Reisekosten-Vereinbarungen:

1. Reisetagesersatz

Die An- und Abreise des Models zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, falls sie notwendigerweise ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Models erfolgt (siehe § 5 Nr.1). Dem Model ist eine Anreise nach 21 Uhr nicht zumutbar.

Der Reisetagesersatz beträgt:

bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar

bis zu 4 Arbeitstage: ½ Tageshonorar

ab 5 Arbeitstage: kein Reisetagersatz, es sei denn die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.

2. Reisespesen

Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtages- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet.

Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege.

Ist das Model für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

§ 8 ZAHLUNGSKONDITIONEN

Das Model-Honorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen, sind nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.

§ 9 REKLAMATION / HAFTUNG

1. Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die Reklamationsgründe nachvollziehbar darzulegen. Es sind Polaroids zum Nachweis der Reklamation zu erstellen und der Agentur zu übermitteln. Sodann ist das Model ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Sollten dennoch Aufnahmen mit dem Model erstellt werden, so gilt das als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Model nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Model einschließlich Reisekosten.

2. Bei schuldhafter Verspätung des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat das Model entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert das Model seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

4. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

5.  Die Agentur übernimmt kein Gewähr für ein bestimmtes Ergebnis der Leitungen des vermittelten Models. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Verluste entgangener Gewinne, ausgebliebene Einsparungen, Schäden aus Ansprüchen Dritter oder für alle sonstigen Folgeschäden. Ebenso wenig haftet die Agentur, wenn sie aus nicht zu vertretenen Gründen an der zeitgerechten oder sachgemäßen Erfüllung von diesem Vertrag beschriebenen Leistungen auf irgendeine Weise gehindert wird

6. Bei risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Model abzuschließen und die Pflicht die Agentur vor der Buchung über den vollen Umfang der Gefahren aufzuklären. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Model berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.

7. Weitgehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Models sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 10 NUTZUNGSRECHTE

1. Die Nutzungsrechte werden individuell nach konkreter Angabe des Verwendungszwecks vereinbart und von der Agentur schriftlich bestätigt. Entsprechen die Angaben nicht der tatsächlichen Nutzungsart oder stimmt die tatsächliche Nutzung nicht mit den Kundenangaben überein, so gilt die Nutzungsvereinbarung als nicht erteilt. Die tatsächliche Nutzungsfrist beginnt, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, spätestens 1 Monat nach Erstellung der Aufnahmen.

2. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, TV sowie jede Nutzung des Modelnamens, bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Grundsätzlich ist eine digitale Speicherung der Aufnahmen nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Einwilligung und unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.

3. Grundlage zur Berechnung der Buyouts sind die geschäftsüblichen Buyout Bedingungen (vgl. u.a. VELMA).

4. Die Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

5.  Es gilt als vereinbart, dass die Agentur, die im Rahmen von Aufträgen entstandenen Produkte (wie Fotografien, Videos, etc.) der/des gebuchten Models, ohne Entgelt zum Zwecke der Eigenwerbung im Auftrag der/ des Models (insbesondere für Model-Sedkarten und Internet-Repräsentationen) sowie zu redaktionellen Zwecken verwenden darf. Sofern keine anders lautende Vereinbarung besteht, darf dies ausschließlich mit lesbarer Namensnennung des Kunden nach der erstmaligen Veröffentlichung geschehen.

6  Die Agentur ist berechtigt, den Firmennamen des Kunden bzw. bei Agenturen (z.B. Werbe/Event/PR/Marketing-agenturen etc.) auch den Firmennamen ihrer Kunden, sowie ihre Marken, bzw. Marken des Kunden, sofern diese Gegenstand der Dienstleistung sind, für Eigenwerbung zu nennen (Referenzen). Der Kunde versichert das Einverständnis seiner Kunden hiermit.

§ 11 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Model und Kunde, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.

2. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, das Model während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

3. Die Gültigkeit der Buchungsbedingungen wird durch etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. An Stelle einer unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, was dem angestrebten Zweck möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für die Ausfüllung von Vertragslücken.

4. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist der Sitz der Agentur.

(Stand 01.10.2016)

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